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BPatG, 23.01.2002 - 29 W (pat) 173/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM
Auszug aus BPatG, 23.01.2002 - 29 W (pat) 173/00
Weder weicht die angemeldete Wortverbindung von der Ausdruckweise ab, die im üblichen Sprachgebrauch verwendet wird, wie es der EuGH im Fall "Babydry" entschieden hat (MarkenR 2001, 400, 403), noch fällt die Bezeichnung "TOPNOTE" für Banknoten in gleicher Weise wie EASYBANK für Bankdienstleistungen bzw. den deutschen Entsprechungen wie etwa "Leichtbank, Bequembank, Einfachbank" aus dem üblichen Sprachrahmen (EuGH MarkenR 2001, 181, 183). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 23.01.2002 - 29 W (pat) 173/00
Anders als die Wortmarke "INDIVIDUELLE" (BGH GRUR 2002, 64, 65) besteht bei "TOPNOTE" auch eine konkrete Eignung zur beschreibenden Aussage über die Spitzenstellung bzw. die Spitzenqualität, wenn die Bezeichnung für Banknoten verwendet wird. - EuG, 05.04.2001 - T-87/00
Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)
Auszug aus BPatG, 23.01.2002 - 29 W (pat) 173/00
Weder weicht die angemeldete Wortverbindung von der Ausdruckweise ab, die im üblichen Sprachgebrauch verwendet wird, wie es der EuGH im Fall "Babydry" entschieden hat (MarkenR 2001, 400, 403), noch fällt die Bezeichnung "TOPNOTE" für Banknoten in gleicher Weise wie EASYBANK für Bankdienstleistungen bzw. den deutschen Entsprechungen wie etwa "Leichtbank, Bequembank, Einfachbank" aus dem üblichen Sprachrahmen (EuGH MarkenR 2001, 181, 183).
- BPatG, 22.01.2021 - 29 W (pat) 524/18 Das aus dem Englischen stammende Adjektiv "TOP" hat mit der Bedeutung "von höchster Güte, hervorragend; auf dem aktuellen Stand, hochmodern" (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/top) Eingang in die deutsche Sprache gefunden und wird in anpreisendem Sinn in diversen Wortkombinationen verwendet wie beispielsweise "Top-Manager", "top secret", "Top-Ten", "topfit" etc. Sowohl in Alleinstellung als auch in Kombination mit anderen Bestandteilen wird ihm in Zusammenhang mit verschiedenen Waren und Dienstleistungen vielfach die Unterscheidungskraft abgesprochen (vgl. BPatG, Beschluss vom 05.11.2018, 29 W (pat) 554/17 m. w. N. - topprint; Beschluss vom 18.10.2018, 30 W (pat) 54/17 - MW ECO TOP; Beschluss vom 07.03.2018, 28 W (pat) 541/17 - topgrain; Beschluss vom 25.02.2016, 25 W (pat) 535/13 - TOPSCAN; Beschluss vom 27.08.2013, 24 W (pat) 536/12 - TOP IMAGE SYSTEMS; Beschluss vom 26.03.2013, 33 W (pat) 543/11 - Top-Label; Beschluss vom 13.06.2012, 28 W (pat) 506/11 - TOP-WING; Beschluss vom 08.03.2012, 27 W (pat) 122/11 - Top Kosher & Gourmet; Beschluss vom 22.02.2012, 29 W (pat) 543/11 - TOP; Beschluss vom 15.03.2007, 27 W (pat) 98/06 - Topline m. w. N.; Beschluss vom 25.05.2004, 33 W (pat) 22/02 - Top Care-Plus; Beschluss vom 23.01.2002, 29 W (pat) 173/00 - TOPNOTE).
- BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 524/18
Markenbeschwerdeverfahren - "COPYSTOP (Wort-Bildmarke)/COPY-TOP …
Das aus dem Englischen stammende Adjektiv "TOP" hat mit der Bedeutung "von höchster Güte, hervorragend; auf dem aktuellen Stand, hochmodern" (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/top) Eingang in die deutsche Sprache gefunden und wird in anpreisendem Sinn in diversen Wortkombinationen verwendet wie beispielsweise "Top-Manager", "top secret", "Top-Ten", "topfit" etc. Sowohl in Alleinstellung als auch in Kombination mit anderen Bestandteilen wird ihm in Zusammenhang mit verschiedenen Waren und Dienstleistungen vielfach die Unterscheidungskraft abgesprochen (vgl. BPatG, Beschluss vom 05.11.2018, 29 W (pat) 554/17 m. w. N. - topprint; Beschluss vom 18.10.2018, 30 W (pat) 54/17 - MW ECO TOP; Beschluss vom 07.03.2018, 28 W (pat) 541/17 - topgrain; Beschluss vom 25.02.2016, 25 W (pat) 535/13 - TOPSCAN; Beschluss vom 27.08.2013, 24 W (pat) 536/12 - TOP IMAGE SYSTEMS; Beschluss vom 26.03.2013, 33 W (pat) 543/11 - Top-Label; Beschluss vom 13.06.2012, 28 W (pat) 506/11 - TOP-WING; Beschluss vom 08.03.2012, 27 W (pat) 122/11 - Top Kosher & Gourmet; Beschluss vom 22.02.2012, 29 W (pat) 543/11 - TOP; Beschluss vom 15.03.2007, 27 W (pat) 98/06 - Topline m. w. N.; Beschluss vom 25.05.2004, 33 W (pat) 22/02 - Top Care-Plus; Beschluss vom 23.01.2002, 29 W (pat) 173/00 - TOPNOTE).